Deckung:
• Der Garantiezeitraum beträgt 3 Jahre mit unbegrenzter Kilometerzahl (für Modelle ab Euro 5).
• Die Garantie deckt nur Material- und Verarbeitungsfehler ab.
Aktivierung der Garantie:Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Datum der Verkaufsrechnung des Motorrads an den Erstbesitzer oder der Registrierung als Vorführmotorrad.Das Datum der Verkaufsrechnung gilt als Beginn des Garantiezeitraums.Sobald der Garantiezeitraum begonnen hat, kann er nicht mehr gestoppt oder unterbrochen werden.
Ausschlüsse:
• Normale Abnutzung, Alterung, Verschleiß oder Verrosten von Teilen.
• Schäden, die durch nicht autorisierte Änderungen, Unfälle oder Missbrauch verursacht wurden.
•Teile, die von nicht autorisierten Händlern bezogen wurden, oder minderwertige Teile.
• Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Rauch, Vogelkot, Kratzer usw. verursacht wurden.
Reparaturen:
• Garantiereparaturen sollten nur bei autorisierten Handelspartnern durchgeführt werden.
• Für den Austausch sollten nur Royal-Enfield-Originalteile verwendet werden.
• Garantiereparaturen werden nur für die verbleibende Laufzeit des ursprünglichen Garantiezeitraums garantiert.
Sonstige Bedingungen:
• Kunden und Kundinnen müssen sich an die Serviceempfehlungen halten und Originalteile verwenden, um die Garantie in Anspruch nehmen zu können.
• Royal Enfield hat das Recht, von Handelspartnern eingereichte Garantieansprüche anzunehmen, abzulehnen oder zurückzuweisen.
Weitere Informationen können dem Benutzerhandbuch des Motorrads entnommen werden.